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Geschichte

Namen eines Adligen

Den Zusatz zum Namen eines Adligen gibt es in der Form einer Präposition oder der eines Suffixes (Nachsilbe).

Als Präposition

Sie stand vor dem Nachnamen, zum Beispiel: „Gerlinde von Mustermann“. Wird in Listen oder Büchern der Nachname zuerst aufgelistet, findet man die Person meist unter den Anfangsbuchstaben des Zunamens. So würde z. B. August von Mustermann unter „M“ zu finden sein (Mustermann, August von) und nicht unter „V“ (von Mustermann, August).

Deutschland

von (abgekürzt v.); zu; von und zu; vom; zum; vom und zum; von der; von dem

Ursprünglich diente das Wort „von“ zur Anzeige von Wohnsitz, Herrschaft oder Gerichtsbarkeit, wie zum Beispiel beim Herzog von Württemberg. Um 1630 wurde es üblich, Adelshäuser mit dem Adelsprädikat zu bezeichnen. Aber nicht immer deuteten diese Adelsprädikate, vor allem das „von“, auf eine adelige Herkunft hin. Besonders in Norddeutschland führen Personen ein „von“ im Namen, das allein auf den Herkunftsort deutet. Bei ihnen lag keine damals legitime adlige Herkunft vor. Später wurde dies durch das Suffix „-mann“ abgelöst. Allerdings war es im Mittelalter üblich, dass Söhne aus unebenbürtigen Verbindungen Adliger, aber auch deren uneheliche Kinder, den Namen ihres Vaters als Familiennamen führen durften. Bei neuzeitlichen Adelserhebungen (Nobilitierung) wurde in der Regel lediglich das „von“ vor den bürgerlichen Nachnamen gestellt, so etwa bei Johann Wolfgang von Goethe. Der Name konnte bei einer Nobilitierung auch geändert werden, wie bei Karoline Friederike von Waldenburg (vorher Wichmann) und Otto von Guericke (vorher Otto Gericke).

Die Bezeichnung „gen. von“ für „genannt von“ deutete in Deutschland bzw. Preußen auf eine Adoption hin; Beispiel hierfür Fritz Erich von Lewinski gen. von Manstein. Oftmals wurden die Namen auch durch einen Bindestrich zusammengefügt.

Mit der Zeit blieben viele Namen erhalten, aber der Sitz der Familie änderte sich. So deutet das Adelspartikel „zu“ im Gegensatz zu „von“ an, dass die Familie zum Zeitpunkt der Namensverfestigung (also spätestens durch die Weimarer Reichsgesetzgebung) noch im Besitz der namensgebenden Stätte (meist der mittelalterlichen Burg) war, wie zum Beispiel die Fürsten von und zu Liechtenstein. Darüber hinaus wurde „zu“ als Prädikat vor allem von standesherrlichen Fürsten (z. B. Salm) und Grafen (wie z. B. Stolberg) geführt, die mit der Mediatisierung in den Jahren 1803/1806 nicht die fürstliche Würde, aber die hiermit verbundene hoheitliche Territorialgewalt verloren hatten; dadurch waren sie von jenen Fürsten zu unterscheiden, die auch nach 1815 weiterregierten und das Prädikat „von“ führten.

Am 11. August 1919 wurden mit der Weimarer Verfassung die Vorrechte des Adels abgeschafft. Die ehemaligen Adelsprädikate sind dadurch nach dem bürgerlichen Recht Bestandteil des Namens geworden.

Von und zu

Im Mittelalter wurde vom Adel die Benutzung des „von“ und „zu“ strikt eingehalten. Das „von“ zeigt den Geschlechternamen, zusätzliche Wohnstättennamen werden nach dem Schema von Weißstein zu Schwarzfels geführt.

Damit unterscheiden sich die frühen Adelsfamilien (später Uradel genannt, die alten Rittergeschlechter) in der Konstruktion des Namens vom Briefadel, deren Name nicht in Bezug zu einer Ortsangabe steht (von Goethe).

Das von und zu zeigt also einen Adeligen, der seit dem Mittelalter auf seinem Stammsitz heimisch ist.

Ungarn

Namensendung -y seltener auch -i; aber auch ein -h.

Beispiel Ritter Miklós Horthy von Nagybánya, Standeserhöhung in den Ritterstand im Kaiserthum Österreich (in deutscher Übersetzung jedoch fälschlicherweise als Nikolaus von Horthy abgekürzt) oder Ödön von Horváth. Zu Prädikaten nach dem Familiennamen gilt das zu Österreich ausgeführte; an Stelle des „von“ stand aber bei uradeligen Häusern ohne kaiserlich-österreichische Standeserhöhung ein lateinisches „de“, wie bei Julius Graf Andrássy de Csik-Szent-Király et Kraszna-Horka. Ungewöhnlich ist die Schreibweise des Namens, die, wie sich an dem Beispiel „Andrássy Gyula gróf“ (Andrássy Julius Graf) erkennen lässt, die deutsche Reihenfolge umkehrt (Graf Julius Andrássy).